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Anmeldung für die Klasse 5

Die Anmeldung ist an bestimmte Zeiten gebunden. Für den Wechsel von der Grundschule zur Klasse 5 unserer Schule gilt ein vorgegebener Anmeldezeitraum (i.A. zu Beginn des 2. Schulhalbjahres. Die Bekanntgabe der genauen Termine erfolgt auf dieser Homepage.)

Bei der Anmeldung an unsere Schule führen der Schulleiter und der Stellvertreter ein Gespräch mit den Eltern, dem das Grundschulzeugnis und die damit verbundene Empfehlung zum Typ der weiterführenden Schule zugrunde liegen. Wir wollen bei Zweifeln an der Eignung des Kindes für die Schulform Realschule frühzeitig beratend tätig werden, um Kindern wie Eltern Frustrationen zu ersparen, die sich nachteilig auf das Selbstvertrauen und die Lernfreude des Kindes auswirken könnten. Die Beratung kann hinsichtlich eines Wechsels zum Gymnasium oder zur Haupt-/Gesamtschule erfolgen.
 

Die Anmeldungen für die Klasse 5 werden nur mit dem Originalbogen der Grundschule vorgenommen.

Bitte bringen Sie zum Anmeldetermin folgende Unterlagen mit:

  1. Original und eine Kopie des aktuellen Zeugnisses mit begründeter Übergangsempfehlung der Grundschule
  2. Die ausgefüllten Anmeldebögen
  3. Das Stammbuch und Ihren Ausweis

 

Falls Sie Ihr Kind zur Mittagsbetreuung der AWO anmelden wollen, haben Sie dazu Gelegenheit.
 

Rechtliches

Die Aufnahmeentscheidung hängt von der Nachfrage zu diesem Zeitpunkt ab. 
Weiterhin können nur Realschulempfehlungen direkt angenommen werden. Empfehlungen für die Schulform Hauptschule erfordern einen Probeunterricht. Von dessen Ausgang hängt die Zuweisung ab.

 

Als Aufnahmekriterium gelten gemäß Ausbildungs- und Prüfungsordnung der Sekundarstufe I (APO-S I):

§ 1 (2) Übersteigt die Zahl der Anmeldungen die Aufnahmekapazität der Schule, berücksichtigt die Schulleiterin oder der Schulleiter bei der Entscheidung über die Aufnahme in die Schule Härtefälle und zieht im Übrigen eines oder mehrere der folgenden Kriterien heran:

  1. Geschwisterkinder,
  2. ausgewogenes Verhältnis von Mädchen und Jungen,
  3. ausgewogenes Verhältnis von Schülerinnen und Schülern unterschiedlicher Muttersprache,
  4. in Gesamtschulen Berücksichtigung von Schülerinnen und Schülern unterschiedlicher Leistungsfähigkeit (Leistungsheterogenität),
  5. Schulwege,
  6. Besuch einer Schule in der Nähe der zuletzt besuchten Grundschule,
  7. Losverfahren.


Die Nummern 5 und 6 dürfen nicht herangezogen werden, wenn Schülerinnen und Schüler angemeldet worden sind, die in ihrer Gemeinde eine Schule der gewünschten Schulform nicht besuchen können (§ 46 Abs. 5 SchulG)."

Anmeldung für die Klassen 6 - 10

SCHULFORMWECHSEL vom Gymnasium zur WvS Gladbeck

Geregelt ist der Schulformwechsel im §11 und §13 der APO SI. Bis zum Ende der Klasse 8 kann die bisher besuchte Schulform zum Beginn des nächsten Schuljahres gewechselt werden. Wechsel zu den Halbjahresterminen sind nur als begründete Ausnahme möglich. Zu anderen Zeiten dürfen keine Aufnahmen erfolgen! 

Entsprechend dem § 13 (6) wechseln nicht versetzte Schüler vom Gymnasium zur Realschule und werden dort in die nächsthöhere Klasse aufgenommen, wenn sie die Versetzungsanforderungen der Realschule erfüllen. Dabei bleiben nicht ausreichende Leistungen in der zweiten Fremdsprache unberücksichtigt, wenn sie dort nicht fortgesetzt wird. 


Nachdem Sie durch die bisherige Schule über den sich abzeichnenden Wechsel informiert wurden, können Sie sich unter 02043 / 29820 melden, um einen Beratungstermin zu vereinbaren. Ungefähr acht bis sechs Wochen vor dem Ende des Schuljahres sollten Sie sich dann einen Termin geben lassen. Bringen Sie dazu bitte alle zur Verfügung stehenden Zeugnisse des Kindes mit. Falls Ihr Kind mitkommen möchte und dadurch kein Unterricht ausfällt, ist es natürlich willkommen. 

Im Gespräch wollen wir uns darüber verständigen, wie es weitergehen kann, ob dies an der WvS gelingen kann, ob Alternativen bestehen und ggf. auch abschließend schon eine Anmeldung vornehmen.

Die WvS – RS im Überblick
Die WvS hat sich besonders intensiv mit dem Gedanken der individuellen Förderung vertraut gemacht. Dass wir auf dem richtigen Weg sind, zeigt sicher die Auszeichnung mit dem Gütesiegel Individuelle Förderung. 

Förderung wird sowohl als Unterstützung in speziellen Förderkursen als auch als Forderangebot im Rahmen von musisch-künstlerischen, sportlichen oder naturwissenschaftlichen Kursen und Arbeitsgemeinschaften realisiert. Je nach Notwendigkeit werden Schulwechsler bei der Eingliederung in die Schule durch Coaching und Beratung unterstützt. 

So gelingt es, die Zahl der Wiederholer äußerst gering zu halten und den meisten Schulwechslern am Ende der 10 den Übertritt in die gymnasiale Oberstufe zu ermöglichen. 

Bedingung für den Erfolg ist die Bereitschaft der Schülerinnen und Schüler zur Arbeit innerhalb und außerhalb des Unterrichtes. Entlastung kann durch ein Jahr längere Lernzeit bis zur Klasse 10 und den möglichen Wegfall der zweiten Fremdsprache erreicht werden. Die zweite Fremdsprache kann mit Französisch an der WvS fortgeführt werden oder durch die Anwahl der Fächer Biologie, Informatik, Sozialwissenschaften oder Technik ersetzt werden.