Sie sind hier: Leben

Elternmitwirkung

Eltern an der Werner-von-Siemens Realschule Gladbeck

Alle Eltern wünschen sich wohl für ihre Kinder nicht nur eine erfolgreiche und umfassende Ausbildung, sondern auch eine glückliche Zeit in der Schule. Sie erwarten, dass sie ihren Fähigkeiten und Begabungen entsprechend gefördert und gefordert werden und dass sie zum selbstständigen und verantwortungsbewussten Handeln motiviert werden.

Eltern können viel zum Erfolg ihrer Kinder beitragen, indem sie den Kontakt zur Schule pflegen, sich für die Belange ihrer Kinder einsetzen und am schulischen Leben teilnehmen. Das ist auf vielfältige Art und Weise möglich.

Eltern können Schulfeste, Klassenfeste, Projektvorstellungen und andere Veranstaltungen besuchen und teilweise mitgestalten. Sie zeigen damit ihren Kindern, dass sie sich für ihr schulisches Leben interessieren und werden selbst auch Teil der Schulgemeinschaft.

Zudem können sie aktiv in den einzelnen Gremien mitarbeiten.

Auch durch die Mitgliedschaft und Mitarbeit im Förderverein können die Eltern das Schulleben aktiv mitgestalten.

Sollten Eltern Anregungen oder Fragen haben, können sie sich an die Elternvertreter, Klassen- oder Schulpflegschaftsvorsitzenden wenden, die sie auch im Dialog mit Lehrern und Schulleitung unterstützen, wenn sie es wünschen.

 

Mitwirkungsgremien

An einer Schule gibt es verschiedene Mitwirkungsgremien:

Die Klassenpflegschaft dient der Zusammenarbeit von Eltern, Lehrern und Schülern einer Klasse. Die Eltern werden über Angelegenheiten der Klasse und der Schule informiert und können darüber beraten. Die Klassenpflegschaft wählt einen Vorsitzenden und einen Stellvertreter. Diese nehmen an den Schulpflegschaftssitzungen und mit beratender Stimme an der Klassenkonferenz teil.

Die Schulpflegschaft vertritt die Interessen aller Eltern der Schule gegenüber der Schulleitung und anderen Mitwirkungsgremien. Mitglieder der Schulpflegschaft sind die Vorsitzenden der Klassenpflegschaften. An den Schulpflegschaftssitzungen können auch ihre Stellvertreter mit beratender Stimme teilnehmen. Die Schulpflegschaft wählt einen Vorsitzenden und mind. Einen Stellvertreter sowie Elternvertreter für die Fachkonferenzen und die Schulkonferenz.

Die Fachkonferenz berät über alle das Fach betreffenden Angelegenheiten und entscheidet insbesondere über Grundsätze zur fachmethodischen und fachdidaktischen Arbeit sowie zur Leistungsbewertung. Die Elternvertreter können als Mitglieder mit beratender Stimme teilnehmen.


Die Schulkonferenz ist das oberste Mitwirkungsgremium und berät und entscheidet in grundsätzlichen Angelegenheiten der Schule. Sie setzt sich an unserer Schule aus je 6 Vertretern der Lehrerschaft, Schülerschaft und Elternschaft zusammen.

aus: https://www.schulministerium.nrw/system/files/media/document/file/ABC%20der%20Elternmitwirkung%20Stand%2019.10.2019.pdf